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   OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 2 WF 121/07   

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https://dejure.org/2007,12840
OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 2 WF 121/07 (https://dejure.org/2007,12840)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2007 - 2 WF 121/07 (https://dejure.org/2007,12840)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 2 WF 121/07 (https://dejure.org/2007,12840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Bedürfnisses für ein sofortiges Einschreiten des Gerichts zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Judicialis

    BGB § 1671; ; ZPO § 621g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 621g
    Einstweilige Regelung des Kindesaufenthalts bei Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 670
  • FamRZ 2008, 633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.05.1993 - 1Z BR 45/93

    Sorgerecht; Mutter; Sohn; Züchtigung; Versagen; Zusammenarbeit; Jugendamt;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 2 WF 121/07
    Bei seiner Entscheidung hat sich das Familiengericht ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren, die für das Kind am wenigsten belastende sowie die Regelung zu treffen, für die nach vorläufiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage die höchste Wahrscheinlichkeit spricht, dass eine Entscheidung in der Hauptsache im gleichen Sinne ergehen wird (BayObLG FamRZ 94, 975; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 1288).
  • OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes

    Darüber hinaus ist im einstweiligen Anordnungsverfahren zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher Aufenthaltswechsel eines Kindes bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nach Möglichkeit vermieden werden sollte (vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 189, 190 f.; OLG Brandenburg FamRZ 200, 445; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 633; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl. Rn. 28 zu § 49 FamFG).
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